Kassen & Kostenerstattung
Kassenärztin für die kleinen Kassen. Wahlzahnärztin für ÖGK und BVAEB.
Unsere Kassenverträge
Für Versicherte der folgenden Kassen werden vertraglich gedeckte Kassenleistungen direkt mit dem jeweiligen Träger verrechnet:
| Kasse | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| SVS | Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen |
| KFA Graz | Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz |
| KFA Wien | Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien |
Weiterer Vertragspartner: Österreichisches Bundesheer (ÖBH).
Privatleistungen und gegebenenfalls anfallende Selbstbehalte richten sich nach der Behandlung und Ihrer Versicherung. Über voraussichtliche Kosten informieren wir Sie vor Behandlungsbeginn.
ÖGK und BVAEB: Wahlzahnärztin
Für Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist Dr. Daniela Kröpfl Wahlzahnärztin. Mit diesen beiden Krankenversicherungsträgern besteht kein Kassenvertrag.
Was bedeutet „Wahlzahnärztin“?
Eine Wahlzahnärztin hat mit Ihrer Krankenversicherung keinen Vertrag zur direkten Abrechnung der Behandlung. Sie können die Ordination trotzdem in Anspruch nehmen. Die Behandlung wird Ihnen mit einer Honorarnote in Rechnung gestellt; für erstattungsfähige Leistungen können Sie einen Kostenersatz von Ihrer Krankenversicherung erhalten.
Eine Zahnärztin kann gleichzeitig Vertragszahnärztin für bestimmte Kassen und Wahlzahnärztin für Versicherte anderer Kassen sein.
So läuft die Einreichung ab
- Behandlung und Honorarnote. Sie erhalten eine Rechnung über die erbrachten Leistungen.
- Sie bezahlen die Rechnung. Voraussetzung für die Einreichung ist die bezahlte Honorarnote.
- Wir reichen für Sie ein. Unsere Ordination übermittelt die bezahlte Rechnung umgehend an die ÖGK beziehungsweise Ihre zuständige Kasse zur Prüfung der Kostenerstattung.
- Die Kasse prüft und erstattet. Ihre Krankenversicherung prüft den Anspruch und die Höhe der möglichen Rückerstattung.
Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, richtet sich nach der jeweiligen Leistung, dem Kassentarif und den Bestimmungen Ihrer Krankenversicherung. Eine Erstattung der gesamten Rechnung ist damit nicht zugesagt.
Wie hoch ist die Rückerstattung?
Maßgeblich sind die erstattungsfähigen Leistungen und die Tarife Ihrer Krankenversicherung. Diese Tarife entsprechen nicht automatisch dem verrechneten Honorar. Auch Zuschüsse, Selbstbehalte und erforderliche Bewilligungen können je nach Leistung und Träger unterschiedlich sein.
Informationen Ihrer Versicherung: ÖGK: Wahlärztinnen und Wahlärzte · BVAEB: Zahnbehandlung und Kostenerstattung.
Fragen vor Ihrem Termin?
Rufen Sie uns unter 03135 / 47265 an. Wir informieren Sie gerne über die Abrechnung in unserer Ordination.